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Kalayci & Kollegen
(na), Gem. § 249 BGB heißt es, ?Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstände nicht eingetreten wäre.? mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022